Das Gesetz (§ 18 Einkommensteuergesetz - EStG) unterscheidet zwischen freiberuflich Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Freiberuflern sind meistens "Kopfarbeiter", beispielsweise Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte. Wer als Selbstständiger kein Freiberufler ist, der ist zwingend Gewerbetreibender. Man ist entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender. Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden den Vorteil, dass sie weniger gesetzliche Auflagen befolgen müssen. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuern bezahlen. Sie brauchen keine doppelte Buchführung und müssen nicht bilanzieren. Da sie keine Kaufleute sind, werden sie nicht in das Handelsregister eingetragen. Und sie sind ebenfalls keine Pflichtmitglieder in der örtlichen IHK. |