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Coachingzuschuss für Gründungen
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Coachingzuschuss für Gründungen

Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das "Gründercoaching Deutschland" eine besondere Förderung an:

Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching
erhalten.

Durch das Programm "Gründercoaching" werden junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach der Gründung gefördert.

Nicht förderfähig sind z.B. Beratungen im Vorgründungsbereich und sämtliche Beratungen, die Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.

Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -Gründer

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